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   VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08   

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VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08 (https://dejure.org/2009,23729)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.05.2009 - 2 S 1015/08 (https://dejure.org/2009,23729)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 2 S 1015/08 (https://dejure.org/2009,23729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rundfunkgebühren - Zweitgerät im Kfz eines Selbständigen, das er nur für Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte nutzt; Schwarzhörer, Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1994 - 2 S 2521/93

    Zur Rundfunkgebührenpflicht für Zweitgeräte im Auto bei gewerblicher Nutzung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08
    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte die Freistellung von der Mehrfachzahlung ausschließlich den privaten Bereich erfassen (vgl. die Begründung zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland, LT-Drs. 10/5930, S. 112; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994 - 2 S 2521/93 - VBlBW 1994, 417).

    Mithin reicht - auch eine völlig untergeordnete - Nutzung des Kraftfahrzeugs zu den angeführten Zwecken und damit zum Ausschluss der Gebührenfreiheit aus (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994, aaO).  .

  • BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08
    Vor diesem Hintergrund ist bei der Gewährung von Befreiungen, die den gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV geltenden Grundsatz durchbrechen, dass für jedes Rundfunkgerät eine Rundfunkgebühr zu zahlen ist, dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen, der erst an der Willkürgrenze endet (BVerwG, Beschluss vom 06.02.1996 - 6 B 72.95 - NJW 1996, 1163).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten den Rundfunkanstalten mit der Regelung in § 5 Abs. 2 RGebStV klare Abgrenzungskriterien an die Hand gegeben werden, um das Gebühreneinzugsverfahren so einfach wie möglich zu gestalten (BVerwG, Beschluss vom 06.02.1996, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 2 S 2163/06

    Rundfunkgebühr; kein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08
    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.05.2008 - 2 S 2163/06 - Juris und vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; vgl. auch      BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08
    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.05.2008 - 2 S 2163/06 - Juris und vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; vgl. auch      BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08
    Die Revisibilität gilt damit nur für Gebührenzeiträume ab dem 01.03.2007 (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.04.2007 - 6 B 15.07 - Buchholz 422.2, Rundfunkrecht Nr. 42).  .
  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08
    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.05.2008 - 2 S 2163/06 - Juris und vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; vgl. auch      BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 7 B 94.708
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08
    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.05.2008 - 2 S 2163/06 - Juris und vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; vgl. auch      BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 5 UE 2259/91

    Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen - unzulässige Rechtsausübung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08
    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.05.2008 - 2 S 2163/06 - Juris und vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; vgl. auch      BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05

    Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08
    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.05.2008 - 2 S 2163/06 - Juris und vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; vgl. auch      BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07

    Rundfunkgebühren; Einwand der Verjährung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08
    Vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtsänderung findet die seit dem 1. April 2005 in Kraft getretene Neufassung der Verjährungsregelung - insbesondere die Regelfrist mit ihrer subjektiven Anknüpfung (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) - auf die an diesem Tag bereits verjährten Rundfunkgebührenansprüche keine Anwendung, da die verjährungsrechtliche Neuregelung keine Rückwirkung beansprucht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.04.2007 - 2 S 290/07 - ZUM-RD 2007, 555).
  • VG Göttingen, 26.04.2007 - 2 A 394/06

    Rechtmäßigkeit einer Rundfunkgebührenerhebung für die Nutzung eines Radios in

  • VG Regensburg, 23.08.2005 - RO 3 K 05.434
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1983 - 2 S 49/83

    Gebührenpflicht für Autoradios

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

  • VG Stuttgart, 26.03.2008 - 3 K 3393/07

    Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz

  • VG München, 15.02.2000 - M 32a K 99.370
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10913/07

    Steuerberater muss für Autoradio Rundfunkgebühren zahlen

  • VG München, 23.11.2009 - M 6a S 09.4470

    Rundfunkgebühren; Autoradio; Gewerbetreibender; Fahrten von der Wohnung zur

    Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart sei vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 19. Mai 2009 (2 S 1015/08) aufgehoben worden.

    Jedoch wird im Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls im nachfolgenden Klageverfahren zu klären sein, ob der Antragsteller als Selbstständiger sein Kraftfahrzeug nicht auch im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV zu anderen als privaten Zwecken nutzt, wobei die Fahrten von der Wohnung in G. zur Arbeitsstätte in A... der privaten Nutzung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV unterfallen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.9.2008 19 A 158/08, VG Göttingen vom 26.4.2007 2 A 394/06, VG Magdeburg vom 17.2.2009 5 A 1/09; VG München vom 15.2.2000, M 32a K 99.370; a.A. VGH Baden-Württemberg vom 18.5.2009 2 S 1203/08 und vom 19.5.2009 2 S 1015/08; VG Augsburg vom 7.9.2009, Au 7 K 09.216).

    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.9.2008, 19 A 158/08 (vgl. auch VG Göttingen vom 26.4.2007, 2 A 394/06; VG Magdeburg vom 17.2.2009 5 A 1/09; VG München vom 15.2.2000, M 32a K 99.370; a.A. VGH Baden-Württemberg vom 18.5.2009 2 S 1203/08 und vom 19.5.2009, 2 S 1015/08; VG Augsburg vom 7.9.2009, Au 7 K 09.216).

  • VG München, 18.10.2010 - M 6b K 09.5080

    Rundfunkgebühren für Radio in Kfz, das von Selbständigem für Fahrten zwischen

    Unter Bezugnahme insbesondere auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Urteil vom 18.5.2009, Az.: 2 S 1203/08, und vom 19.5.2009, Az.: 2 S 1015/08) vertritt der Beklagte die Auffassung, selbst dann, wenn es sich beim Kraftfahrzeug des Klägers an sich um ein privates Fahrzeug handle, sei das darin eingebaute Radiogerät kein gebührenfreies Zweitgerät, da der Kläger unstreitig das Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nutze und die Lebenserfahrung dafür spreche, dass ein solches Fahrzeug von Gewerbetreibenden auch zu Fahrten im Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb genutzt würde.

    Darüber hinaus hat sich das erkennende Gericht bereits mit Beschluss vom 23. November 2009 (Az.: ...) entgegen der auch vom Beklagten angeführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH BaWü vom 18.5.2009, Az.: 2 S 1203/08, und vom 19.5.2009, Az.: 2 S 1015/08; im Ergebnis ebenso: OVG Lüneburg vom 09.02.2010, Az.: 4 LB 58/09, DVBl 2010, 666 - nur Leitsatz) derjenigen des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen angeschlossen (OVG NRW vom 25.9.2008, Az.: 19 A 158/08, NWVBl 2009, 226-228).

  • VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09

    Ausschluss der Gebührenfreiheit für Autoradiogerät eines Selbstständigen, der den

    In diesem Zusammenhang führte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinen Urteilen vom 18.05.2009 (2 S 1203/08, Juris) und vom 19.05.2009 (2 S 1015/08, unveröffentlicht) aus:.

    Der Gesetzgeber wollte die bisherige Rechtslage vielmehr bestätigen, klarstellen und verdeutlichen, dass die Gebührenfreiheit nach dem Zweck der Norm für solche Geräte ausgeschlossen ist, die einer gewinnbringenden, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Tätigkeit dienen (VGH Mannheim Urt. v. 18.05.2009, 2 S 1203/08 u. v. 19.05.2009, 2 S 1015/08, a. a. O, jeweils m. w. N.).

  • VG Kassel, 22.06.2015 - 1 L 677/15

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Vollstreckungsgrundlage für die zwangsweise Durchsetzung rückständiger Beiträge ist nach § 10 Abs. 5 und 6 RBStV die Festsetzung der rückständigen Gebühren samt Säumniszuschlägen durch einen Beitragsbescheid (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 1 K 828/14 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Mai 2009 - 2 S 1015/08 -, beide zit. nach juris).
  • VG Neustadt, 25.08.2017 - 5 L 921/17

    Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft; Bestimmung der Forderung durch

    Zur Schaffung einer Vollstreckungsgrundlage und damit für die zwangsweise Durchsetzung rückständiger Beiträge bedarf es schon nach den rundfunkbeitragsrechtlichen Vorschriften aufgrund von § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV der Festsetzung durch einen Bescheid (VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 7. Juli 2015 - 5 L 473/15.NW - vgl. auch zur alten Rechtslage VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Mai 2009 - 2 S 1015/08 -, juris; VG Kassel, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 1 L 677/15.KS -, juris).
  • VG Mainz, 05.06.2009 - 4 K 1116/08

    Auto nur für Fahrt zur Praxis - Autoradio gebührenpflichtig

    Dies kann jedoch letztlich offen bleiben, weil auch die unstreitigen Fahrten von der Wohnung zur Praxis und zurück keine private Nutzung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV darstellen (ebenso VGH Baden Württemberg , Urteile vom 19. Mai 2009, Az.: 2 S 1015/08 und 2 S 1203/08).
  • OVG Sachsen, 06.11.2015 - 3 D 42/15

    Rundfunkgebühren; Fälligkeit; Festsetzungsbescheid; Bekanntgabe; Zugangsfiktion

    Erst zur Schaffung einer Vollstreckungsgrundlage und damit für die zwangsweise Durchsetzung rückständiger Gebühren bedarf es nach § 7 Abs. 5 RGebStV der Festsetzung der Gebühr durch einen Bescheid (VGH BW, Urt. v. 19. Mai 2009 - 2 S 1015/08 -, juris Rn. 18).
  • VG Schwerin, 10.10.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen;

    Die von der Klägerin erhobene Einrede der Verjährung stellt nämlich eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) dar, weil die Klägerin ihrer Pflicht zur Anzeige der zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräte nicht nachgekommen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 4 LB 559/07, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 19.05.2009, Az. 2 S 1015/08, juris; die davon abweichende und von Klägerseite angeführte Entscheidung des OVG Lüneburg vom 30.11.2005, Az. 10 PA 118/05, ist demgegenüber vereinzelt geblieben, und die darin vertretene Auffassung ist vom inzwischen zuständigen 4. Senat - vgl. Beschl. v. 07.05.2007, Az. 4 LA 521/07 - ausdrücklich aufgegeben worden; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 23.02.2011, Az. 1 L 225/08).
  • VG Schwerin, 16.11.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen; Indizwirkung von

    Die von der Klägerin erhobene Einrede der Verjährung stellt nämlich eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) dar, weil die Klägerin ihrer Pflicht zur Anzeige der zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräte nicht nachgekommen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 4 LB 559/07, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 19.05.2009, Az. 2 S 1015/08, juris; die davon abweichende und von Klägerseite angeführte Entscheidung des OVG Lüneburg vom 30.11.2005, Az. 10 PA 118/05, ist demgegenüber vereinzelt geblieben, und die darin vertretene Auffassung ist vom inzwischen zuständigen 4. Senat - vgl. Beschl. v. 07.05.2007, Az. 4 LA 521/07 - ausdrücklich aufgegeben worden; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 23.02.2011, Az. 1 L 225/08).
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